Klasse A -beschränkt-
Fahrzeugart (mittelschwere Krafträder)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A -beschränkt- wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg (mind. 6.25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).
Mindestalter = 18 Jahre
Geltungsdauer = ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich = nein
beinhaltete Klassen = A1, M
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
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Mindestumfang des Theorieunterrichts |
ohne Vorbesitz einer |
mit Vorbesitz einer |
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anderen Klasse |
anderen Klasse |
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Grundunterricht |
12 |
6 |
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klassenspezifischer Unterricht |
4 |
4 |
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gesamt |
16 |
10 |
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(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
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Praxis
| Mindestumfang der Sonderfahrten |
ohne Vorbesitz |
mit Vorbesitz der |
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Klasse A1 |
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 |
3 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 |
2 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 |
1 |
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gesamt |
12 |
6 |
Diese Unterlagen und Nachweise sind für den Führerscheinantrag bei der Fahrschule vorzulegen:
- Lichtbild (Passbild 35-45 mm / biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (kleiner Erste-Hilfe-Schein von 8 Stunden)
- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Solltest Du bereits einen Führerschein besitzen, benötigen wir nur ein Passbild und sofern der Führerschein nicht älter als zwei Jahre ist auch einen Sehtest.
Dies ist unsere Schulungsmaschine für die Klasse A -beschränkt-
Honda CBF 500