Klasse A -unbeschränkt-
Fahrzeugart (schwere Krafträder)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A -unbeschränkt- wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1. stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A -beschränkt-
2. direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.
Mindestalter = 25 Jahre*
Geltungsdauer = ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich = bis 25. Lj. A (beschränkt), ab 25. Lj. Nein
beinhaltete Klassen = A1, M
*bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jähriger Besitz von Klasse A -leistungsbeschränkt- kann diese Fahrerlaubnis vor Vollendung des 25. Lj. erworben werden.
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
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Mindestumfang des Theorieunterrichts |
ohne Vorbesitz einer |
mit Vorbesitz einer |
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anderen Klasse |
anderen Klasse |
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Grundunterricht |
12 |
6 |
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klassenspezifischer Unterricht |
4 |
4 |
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gesamt |
16 |
10 |
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(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
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Praxis
| Mindestumfang der Sonderfahrten |
ohne Vorbesitz |
mit Vorbesitz der |
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Klasse A1 |
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 |
3 |
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Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen
Kraftstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 |
2 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 |
1 |
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gesamt |
12 |
6 |
Diese Unterlagen und Nachweise sind für den Führerscheinantrag bei der Fahrschule vorzulegen:
- Lichtbild (Passbild 35-45 mm / biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (kleiner Erste-Hilfe-Schein von 8 Stunden)
- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Solltest Du bereits einen Führerschein besitzen, benötigen wir nur ein Passbild und, sofern der Führerschein nicht älter ist als zwei Jahre, einen Sehtest.
Dies ist unsere Schulungsmaschine für die Klasse A -unbeschränkt-
Honda CBF 600