Klasse A 1
Fahrzeugart (Leichtkrafträder)
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Altersstufe:
Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 80 km/h erteilt.
Mindestalter = 16 Jahre
Geltungsdauer = ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich = nein
beinhaltete Klassen = M
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
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Mindestumfang des Theorieunterrichts |
ohne Vorbesitz einer |
mit Vorbesitz einer |
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anderen Klasse |
anderen Klasse |
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Grundunterricht |
12 |
6 |
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klassenspezifischer Unterricht |
4 |
4 |
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gesamt |
16 |
10 |
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(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
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Praxis
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Mindestumfang der Sonderfahrten |
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Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 |
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Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 |
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Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 |
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gesamt |
12 |
Diese Unterlagen und Nachweise sind für den Führerscheinantrag bei der Fahrschule vorzulegen:
- Lichtbild (Passbild 35-45 mm / biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (kleiner Erste-Hilfe-Schein von 8 Stunden)
- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass
reicht aus)
Dies ist unsere Schulungsmaschine für die Klasse A 1
Honda CBR 125er