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Klasse A 1

 

Fahrzeugart (Leichtkrafträder)

 

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

 

Altersstufe:

Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

 

 

Mindestalter =  16 Jahre

Geltungsdauer = ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich = nein

beinhaltete Klassen = M

 

Theoretische und praktische Ausbildung

 

Theorie

 

 

Mindestumfang des Theorieunterrichts

ohne Vorbesitz einer

mit Vorbesitz einer

 

anderen Klasse

anderen Klasse

Grundunterricht

12

6

klassenspezifischer Unterricht

4

4

gesamt

16

10

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

 

 

 

Praxis

 

 

Mindestumfang der Sonderfahrten

 

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen

(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

gesamt

12 

 

 

 

Diese Unterlagen und Nachweise sind für den Führerscheinantrag bei der Fahrschule vorzulegen:

 

- Lichtbild (Passbild 35-45 mm / biometrisch)

- Sehtest

- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (kleiner Erste-Hilfe-Schein von 8 Stunden)

- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass

  reicht aus)

 

 

 

Dies ist unsere Schulungsmaschine für die Klasse A 1

 

Honda CBR 125er

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Ein guter Weg zum Führerschein