Klasse B
Fahrzeugart (Pkw und leichte Lkw)
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter = 18 Jahre, beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren, bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreichen medizinisch-psychologischer Untersuchung)
Geltungsdauer = ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich = nein
beinhaltete Klassen = L, M, S
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
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Mindestumfang des Theorieunterrichts |
ohne Vorbesitz einer |
mit Vorbesitz einer |
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anderen Klasse |
anderen Klasse |
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Grundunterricht |
12 |
6 |
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klassenspezifischer Unterricht |
2 |
2 |
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gesamt |
14 |
8 |
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(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
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Praxis
| Mindestumfang der Sonderfahrten |
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| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 |
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Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
4 |
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Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 |
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gesamt |
12 |
Diese Unterlagen und Nachweise sind für den Führerscheinantrag bei der Fahrschule vorzulegen:
- Lichtbild (Passbild 35-45 mm / biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (kleiner Erste-Hilfe-Schein von 8
Stunden)
- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass
reicht aus)
- bei BF 17, benötigen wir eine beidseitige Kopie des Personalausweises und des
Führerscheins von den Begleitpersonen (mehr Infos unter "BF 17")
Solltest Du bereits einen Führerschein besitzen, benötigen wir nur ein Passbild und, sofern der Führerschein nicht älter ist als zwei Jahre, einen Sehtest.
Dies ist eines unserer Schulungsfahrzeuge für die Klasse B