Startseite
Unser Team
Unser Fuhrpark
Führerscheine
Mofa
Kl. M
Kl. S
Kl. A1
Kl. A -beschränk-
Kl. A -unbeschränkt-
Kl. B
Kl. BE
Kl. C
Kl. CE
Kl. C1
Kl. C1E
Kl. L
Kl. T
Erste-Hilfe-Kurse
Fahren ab 17 (BF 17)
Theo
Fahren Lernen Max
Theorieunterricht
Unterricht Kl. A, A1
Unterricht Kl. L, T
Unterricht Kl. C, CE
Theorie Prüfung
Filiale Barmstedt
Filiale Horst
Filiale Kiebitzreihe
Kontakt
Impressum

Klasse B

 

Fahrzeugart (Pkw und leichte Lkw)

 

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

 

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

 

b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

 

 

Mindestalter =  18 Jahre, beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren, bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreichen medizinisch-psychologischer Untersuchung)

Geltungsdauer = ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich = nein

beinhaltete Klassen = L, M, S

 

Theoretische und praktische Ausbildung

 

Theorie

 

 

Mindestumfang des Theorieunterrichts

ohne Vorbesitz einer

mit Vorbesitz einer

 

anderen Klasse

anderen Klasse

Grundunterricht

12

6

klassenspezifischer Unterricht

2

2

gesamt

14

8

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

 

 

 

Praxis

 

 

Mindestumfang der Sonderfahrten
 
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen

(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

gesamt

12

 

 

Diese Unterlagen und Nachweise sind für den Führerscheinantrag bei der Fahrschule vorzulegen:

 

- Lichtbild (Passbild 35-45 mm / biometrisch)

- Sehtest

- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (kleiner Erste-Hilfe-Schein von 8

  Stunden)

- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass

  reicht aus)

 

- bei BF 17, benötigen wir eine beidseitige Kopie des Personalausweises und des  

  Führerscheins von den Begleitpersonen (mehr Infos unter "BF 17")

 

 

Solltest Du bereits einen Führerschein besitzen, benötigen wir nur ein Passbild und, sofern der Führerschein nicht älter ist als zwei Jahre, einen Sehtest.

 

 

Dies ist eines unserer Schulungsfahrzeuge für die Klasse B

Top
Ein guter Weg zum Führerschein