Klasse BE
Fahrzeugart (Kombinationen aus Pkw oder leichte Lkw mit etwas größeren Anhängern)
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.
Mindestalter = 18 Jahre, beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren
Geltungsdauer = ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich = B
beinhaltete Klassen = L, M, S
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praxis
| Mindestumfang der Sonderfahrten |
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| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
3 |
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Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen
Kraftstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
1 |
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Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
1 |
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gesamt |
5 |
Diese Unterlagen und Nachweise sind für den Führerscheinantrag bei der Fahrschule vorzulegen:
- Lichtbild (Passbild 35-45 mm / biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (kleiner Erste-Hilfe-Schein von 8
Stunden)
- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass
reicht aus)
Solltest Du bereits einen Führerschein besitzen, benötigen wir nur ein Passbild und, sofern der Führerschein nicht älter ist als zwei Jahre, einen Sehtest.
Dies ist unser Schulungsanhänger für die Klasse BE