Klasse C
Fahrzeugart (schwere Lkw)
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter = 18 Jahre
Geltungsdauer = befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich = ja, Klasse B
beinhaltete Klassen= C1, L, M, S
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
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Mindestumfang des Theorieunterrichts |
bei |
Vorbesitz |
bei Klasse |
|
|
B |
C1 oder D1 |
D |
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Grundunterricht |
6 |
6 |
6 |
|
Klassenspezifischer Unterricht |
10 |
4 |
2 |
|
gesamt |
16 |
10 |
8 |
|
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
|
|
|
Praxis
| Mindestumfang der Sonderfahrten |
bei Vorbesitz |
von Klasse |
| |
B |
C1 |
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 |
3 |
|
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen
Kraftstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
2 |
1 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 |
1 |
|
gesamt |
10 |
5 |
Diese Unterlagen und Nachweise sind für den Führerscheinantrag bei der Fahrschule vorzulegen:
- Lichtbild (Passbild 35-45 mm / biometrisch)
- ärztliches Zeugnis
- augenärztliches Zeugnis / Gutachten
- Erste-Hilfe-Schein (großer Erste-Hilfe-Schein von 16 Stunden)
- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Solltest Du bereits einen Führerschein besitzen, ist der großen Erste-Hilfe-Schein von über 16 Stunden nur beim Straßenverkehrsamt vorzulegen, sofern dieser nicht bereits dort vorlag.