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Klasse C

 

Fahrzeugart (schwere Lkw)

 

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 

Mindestalter =  18 Jahre

Geltungsdauer = befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich = ja, Klasse B

beinhaltete Klassen= C1, L, M, S

 

Theoretische und praktische Ausbildung

 

Theorie

 

 

Mindestumfang des Theorieunterrichts

bei

Vorbesitz

bei Klasse

 

B

C1 oder D1

D

Grundunterricht

6

6

6

Klassenspezifischer Unterricht

10

4

2

gesamt

16

10

8

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

 

 

 

   

Praxis

 

 

Mindestumfang der Sonderfahrten

bei Vorbesitz

von Klasse

 

B

C1

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 

5

3

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen

Kraftstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

2

1

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

1

gesamt

10

5

 

 

 

Diese Unterlagen und Nachweise sind für den Führerscheinantrag bei der Fahrschule vorzulegen:

 

- Lichtbild (Passbild 35-45 mm / biometrisch)

- ärztliches Zeugnis

- augenärztliches Zeugnis / Gutachten

- Erste-Hilfe-Schein (großer Erste-Hilfe-Schein von 16 Stunden)

- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

 

Solltest Du bereits einen Führerschein besitzen, ist der großen Erste-Hilfe-Schein von über 16 Stunden nur beim Straßenverkehrsamt vorzulegen, sofern dieser nicht bereits dort vorlag.

Schulungsfahrzeug weicht von der Abbildung ab!
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Ein guter Weg zum Führerschein