Klasse T
Fahrzeugart (landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen)
a) Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder fortswirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufe:
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter = 16 Jahre für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
Geltungsdauer = ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich = nein
beinhaltete Klassen = L, M, S
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
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Mindestumfang des Theorieunterrichts |
ohne Vorbesitz einer |
mit Vorbesitz einer |
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anderen Klasse |
anderen Klasse |
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Grundunterricht |
12 |
6 |
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klassenspezifischer Unterricht |
6 |
6 |
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gesamt |
18 |
12 |
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(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
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Praxis
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Diese Unterlagen und Nachweise sind für den Führerscheinantrag bei der Fahrschule vorzulegen:
- Lichtbild (Passbild 35-45 mm / biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (kleiner Erste-Hilfe-Schein von 8 Stunden)
- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass
reicht aus)
Solltest Du bereits einen Führerschein besitzen, benötigen wir nur ein Passbild und, sofern der Führerschein nicht älter ist als zwei Jahre, einen Sehtest.