Mofa-Prüfbescheinigung
Fahrzeugart (Mofa)
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor -auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht werden.
Mindestalter = 15 Jahre
Geltungsdauer = ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich = nein
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist jedoch keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
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Mindestumfang des Theorieunterrichts |
gesonderter Kurs |
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Grundunterricht |
6 |
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gesamt |
6 |
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(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
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Praxis
| bei Einzelausbildung |
mindestens 90 Minuten |
| bei Gruppenausbildung |
mindestens 180 Minuten pro Gruppe |
| Gruppe max. 4 Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa |
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| Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr |
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Das Lichtbild (Passbild 35-45 mm / biometrisch) ist schnellst möglich
bei der Fahrschule abzugeben.
Diese Unterlagen und Nachweise sind zum Tag der Theorieprüfung mitzubringen:
- amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis,
Kinderausweis oder Reisepass reicht aus)
Dies ist unsere Schulungsmaschiene für die Mofa-Ausbildung
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